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Qualitätssicherung

Schädlingsbekämpfung als Element der Qualitätssicherung in der Lebensmittelbranche

Die Lebensmittelhygiene hat in unserer Zeit einen ganz hohen Stellenwert.

Die Lebensmittelhygiene Verordnung LMHV (EU VO 852) beschreibt die hygienischen Grundanforderungen und Verfahren, die notwendig sind, um ein unbedenkliches und vom Genuss taugliches Lebensmittel herzustellen und in den Verkehr zu bringen.

Daraus ergeben sich für die Betriebe, die Lebensmittel herstellen und in den Verkehr bringen, grundlegende Verpflichtungen

  • die Verpflichtung, zur Einhaltung allgemeiner Hygieneanforderungen
  • die Verpflichtung zur Einführung eines Eigenkontrollkonzeptes mit geeigneten Kontrollmaßnahmen
  • die Verpflichtung, zur Schulung in Fragen der Lebensmittel- und Personalhygiene

Im Rahmen der Eigenkontrolle nach Anforderungen aus der LMHV hat der Begriff HACCP-Konzept (Hazard Analysis Critical Control Point), an Bedeutung gewonnen.

Hierbei handelt es sich um die Überwachung der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln und der Nachvollziehbaren Kontrolle von hygienischen und gesundheitsschädlichen Einflussfaktoren von der Anlieferung des Rohmaterials bis hin zum Verkauf und der Auslieferung des fertigen Produktes.

Einen kleinen aber wichtigen Teil zur Erfüllung der hohen Qualitätsstandards nimmt die Schädlingsbekämpfung und Kontrolle ein.

Beides dient dem Schutz von Mitarbeitern und Gästen. So ist dafür zu sorgen, dass „gute Lebensmittelhygiene, einschließlich Schutz gegen Kontaminationen und insbesondere Schädlingsbekämpfung, gewährleistet ist. (EU-VO 852-2004 Anhang II, Kapitel I Abs. 2 c)

Schädlingsbefall ist durch geeignete Verfahren zu kontrollieren, und der gegebenenfalls festgestellte Befall ist nach dem Stand der Technik sachgerecht zu bekämpfen.

Die Qualitätssicherung steht sicher auch bei Ihnen an vorderster Stelle.

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